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Arzt, der Patienten berät

Allgemeine 
Geschäftsbedingungen
(AGB)

§1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der
Medihunter, Inhaberin Oleksandra Kalinichenko, Wallstr. 26, 40213 Düsseldorf
– nachfolgend „Medihunter“ –

(2) Die AGB gelten gegenüber:

  • Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, Praxen und sonstigen medizinischen Einrichtungen („Einrichtungen“)

  • Bewerbern / Kandidaten („Kandidaten“)

(3) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers oder des Kandidaten finden keine Anwendung, es sei denn, Medihunter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§2 Leistungsbeschreibung

(1) Medihunter erbringt Dienstleistungen im Bereich der Personalvermittlung medizinischen Personals, insbesondere Pflegehilfskräften und Pflegefachkräften aus dem In- und Ausland.

(2) Medihunter vermittelt Kandidaten ausschließlich zur Begründung eines direkten Arbeitsverhältnisses zwischen Einrichtung und Kandidat.

(3) Medihunter ist nicht Arbeitgeber der vermittelten Kandidaten.
Es findet keine Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) statt.

(4) Medihunter schuldet keinen bestimmten Vermittlungserfolg, sondern die sorgfältige Durchführung der Vermittlungsleistung.

§3 Vertragsschluss

(1) Ein Vertrag zwischen Medihunter und einer Einrichtung kommt zustande durch:

  • Unterzeichnung eines Vermittlungsvertrags oder

  • schriftliche Beauftragung (z. B. per E-Mail) in Verbindung mit diesen AGB.

(2) Ein Vertrag zwischen Medihunter und einem Kandidaten kommt durch Abschluss einer Vermittlungsvereinbarung zustande.

 

 

§4 Leistungen von Medihunter

Medihunter erbringt insbesondere folgende Leistungen:

  • Analyse des Personalbedarfs

  • Vorauswahl und Vorstellung geeigneter Kandidaten

  • Koordination von Interviews

  • Begleitung des Vermittlungsprozesses

  • Unterstützung bei organisatorischen Abläufen (z. B. Anerkennung, Visum, Einreise)

Medihunter übernimmt keine Garantie für:

  • Erteilung von Visa oder Aufenthaltstiteln

  • Entscheidungen von Anerkennungsbehörden

  • Bestehen von Sprach- oder Kenntnisprüfungen

 

§5 Pflichten der Einrichtungen

Die Einrichtungen verpflichten sich insbesondere:

  • vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu offenen Stellen zu machen

  • Interviews zeitnah durchzuführen

  • bei Zusage einen Arbeitsvertrag oder Vorvertrag mit dem Kandidaten abzuschließen

  • die erforderlichen Unterlagen für Visa- und Anerkennungsverfahren bereitzustellen

  • den Kandidaten ordnungsgemäß einzuarbeiten und integrationsfördernde Maßnahmen zu ermöglichen

 

§6 Pflichten der Kandidaten

 

Kandidaten verpflichten sich insbesondere:

  • alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen

  • vollständige und echte Unterlagen bereitzustellen

  • an Interviews, Sprachkursen und Anerkennungsmaßnahmen mitzuwirken

  • Medihunter unverzüglich über relevante Änderungen zu informieren

 

§7 Vergütung

(1) Die Vergütung der Vermittlungsleistung gegenüber Einrichtungen richtet sich nach dem jeweils geschlossenen Vermittlungsvertrag.

(2) Eine Vergütung von Kandidaten für die Vermittlungsleistung wird nicht erhoben, soweit dies gesetzlich unzulässig ist.

(3) Rechnungen sind innerhalb der im Vermittlungsvertrag vereinbarten Frist – in der Regel 14 Tage nach Rechnungsstellung – ohne Abzug zur Zahlung fällig.

 

§8 Haftung

 

(1) Medihunter haftet nicht für:

  • Verzögerungen oder Ablehnungen durch Behörden

  • ausländerrechtliche oder anerkennungsrechtliche Entscheidungen

  • das Nichtzustandekommen eines Arbeitsverhältnisses trotz Vermittlung

  • Abbruch oder Nichtbestehen von Prüfungen

(2) Medihunter haftet ausschließlich für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

 

§9 Datenschutz

 

(1) Medihunter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze (DSGVO).

(2) Weitere Informationen zur Datenverarbeitung sind der Datenschutzerklärung auf der Website von Medihunter zu entnehmen.

 

§10 Vertraulichkeit

 

Alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht.

 

§11 Vertragslaufzeit & Kündigung

 

(1) Verträge können von beiden Parteien jederzeit schriftlich gekündigt werden, sofern keine abweichende Regelung im Vermittlungsvertrag besteht.

(2) Bereits entstandene Vergütungsansprüche bleiben von einer Kündigung unberührt.

 

§12 Schlussbestimmungen

 

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gerichtsstand ist Düsseldorf, soweit gesetzlich zulässig.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

 

Stand: 01.01.2026

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